Verkehrsfähige und prozesstaugliche Gutachten
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten (und die für den Rechtsanwalt) übernimmt die gegnerische Versicherung. Vorausgesetzt, die Schuld am Unfall liegt beim Gegner und die Bagatellschadengrenze von 1000 Euro wird nicht unterschritten.
Wir ermitteln präzise alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung bei Kasko- oder Haftpflichtschäden wichtig sind. Zu Ihrem Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche sind unsere Gutachten verkehrsfähig und prozesstauglich.
Bei Kaskoschäden hat die Versicherung das Weisungsrecht bei der Gutachtenbeauftragung. Bei Bagatellschäden bieten wir als Alternative zum Schadengutachten das Kurzgutachten an, in diesem Fall werden nur die Reparaturkosten ermittelt


































